Praxis Dr Stadler 21c kl

31.10.2023

Der erste Besuch mit Ihrem Kind in unserer kieferorthopädischen Praxis

Hat der behandelnde Kinderzahnarzt bei Ihrem Kind eine Kieferfehlstellung diagnostiziert? Hegen Sie selbst den Verdacht, dass es davon betroffen sein könnte? Atmet ihr Kind bei offenem Mund oder beißt es auf seine Lippen? Dann ist genau der richtige Zeitpunkt für einen ersten Besuch in der Zahn Zauberei gekommen! Gerne erklären wir Ihnen, was Sie und Ihr Kind bei diesem ersten Termin in unserer kieferorthopädischen Praxis erwartet:

1. Das Anamnesegespräch

Zunächst möchten wir Sie und Ihr Kind kennenlernen und es spielerisch an seinen ersten Besuch in unserer Praxis heranführen. Informieren Sie uns, aus welchen Gründen Sie den Termin für Ihr Kind vereinbart haben. Beim Anamnesegespräch ist es für uns wichtig zu erfahren, ob Ihr Kind sich Habits wie Daumenlutschen, Mundatmung oder Lippenbeißen angewöhnt hat, es an Problemen beim Sprechen oder Kauen leidet und ob in Ihrer Familie kieferorthopädische Fehlstellungen bekannt sind. Denn nicht selten sind die Ursachen erblich.

2. Die Untersuchung

Im Anschluss an das Anamnesegespräch führen wir bei Ihrem Kind mit viel Fingerspitzengefühl die diagnostische Untersuchung durch. Hierfür fertigen wir auch Röntgenaufnahmen an, nehmen behutsam Abdrücke zur Beurteilung der Kiefer- und Zahnentwicklung und führen eine Bisskontrolle durch.

3. Der erste Befund

In aller Regel können wir schon beim ersten Termin einen Befund stellen und Sie über mögliche Behandlungsoptionen aufklären. Falls wir zu einer frühkindlichen Behandlung raten, wird die Therapie meistens mit kieferorthopädischen Trainingsgeräten oder losen Zahnspangen durchgeführt. In der Phase des Zahnwechsels können die körpereigenen Wachstumskräfte optimal genutzt werden, um eine Fehlstellung mit einer Zahnspange zu korrigieren.

Beim zweiten Termin in der Zahn Zauberei informieren wir Sie ausführlich über die Dauer der empfohlenen Behandlung, den genauen Ablauf und die Kosten. Wir nehmen uns viel Zeit für Ihre Fragen und erklären Ihnen alles genau. Sie erhalten von uns einen detaillierten Plan (Heil- und Kostenplan), den Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Klärung der Kostenübernahme einreichen. Falls Sie bei der Einreichung Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter.

Die Kostenübernahme

Kieferfehlstellungen werden nach ihrer Schwere in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 1 bis 5 eingeteilt. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten ab KIG-Stufe 3 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu 80 Prozent für die Behandlung beim ersten Kind, beim zweiten Kind sind es 90 Prozent. Die restlichen 20 bzw. 10 Prozent sind als Eigenanteil zu entrichten, werden Ihnen aber nach erfolgreichem Behandlungsabschluss zurückerstattet.

Nachdem Sie von Ihrer Krankenversicherung die Kostenzusage erhalten haben, richten wir für Ihr Kind zeitnah den ersten kieferorthopädischen Behandlungstermin ein. Und machen Sie sich keine Sorgen: Die meisten unserer kleinen Patientinnen und Patienten gewöhnen sich schnell an die Besuche in der Zahn Zauberei und tragen ihre Zahnspangen mit Stolz!